Rezeptgebühren
(ab 1.1.2011 € 5.10 pro Packung) werden von der Apotheke im Namen der Krankenkasse
eingehoben. Ihr
Anteil an den Arzneimittelkosten ist etwa 25%, das heißt die Patienten zahlen
im Durchschnitt ein Viertel der Arzneikosten selbst.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist möglich, der
Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen. Jeder
Versicherte muß nur solange die Rezeptgebühr bezahlen, bis er im laufenden Jahr
mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines
Jahres-Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des
Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Für Fragen zur
Rezeptgebühren-Obergrenze ist Servicecenter eingerichtet, das unter
050124-3360 zu erreichen ist.
Die Rezeptgebühren enthalten keine Mehrwertsteuer, der Staat
hebt seit 1.1.2009 für Medikamente nur mehr10% MWSt. ein (bis dahin 20%).
Spartip: Ein
Vergleich von Arzneimittelpreisen ist nicht so schwierig, man kann viel
sparen: Es zählt die
Menge und Qualität des Inhaltsstoffes,
nicht die Aufmachung, der Geschmack oder der Name.
Magnesium-, Vitamin C– oder Teeprodukte und viele
Nahrungsmittelergänzungen sind oft in den Apotheken
günstiger als in Supermärkten.
Der Apotheker informiert und hilft, auch beim Sparen.
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