Wo Sie sparen können:

Rezeptgebühren (ab 1.1.2011  € 5.10  pro Packung) werden von der Apotheke im Namen der Krankenkasse eingehoben. Ihr Anteil an den Arzneimittelkosten ist etwa 25%, das heißt die Patienten zahlen im Durchschnitt ein Viertel der Arzneikosten selbst.

Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist möglich,  der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen. Jeder Versicherte muß nur solange die Rezeptgebühr bezahlen, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahres-Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.  Für Fragen zur Rezeptgebühren-Obergrenze ist Servicecenter eingerichtet, das unter 050124-3360 zu erreichen ist.

Die Rezeptgebühren enthalten keine Mehrwertsteuer, der Staat hebt seit 1.1.2009 für Medikamente nur mehr10% MWSt. ein (bis dahin 20%).


Spartip:
Ein Vergleich von Arzneimittelpreisen ist nicht so schwierig, man kann viel sparen: Es zählt die Menge und Qualität des Inhaltsstoffes,  nicht die Aufmachung, der Geschmack oder der Name.

Magnesium-, Vitamin C– oder Teeprodukte und viele Nahrungsmittelergänzungen sind oft  in den Apotheken günstiger als in Supermärkten.



Der Apotheker informiert und hilft, auch beim Sparen.

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